heiligenblut

Fundamt

Fundsachen

Fundgegenstände sind grundsätzlich unverzüglich am Gemeindeamt abzugeben. Ausnahmen: Die gefundene Sache wird dem Verlustträger selbst ausgehändigt (vor der Anzeige am Gemeindeamt) oder der Wert der gefunden Sache überschreitet € 10 nicht, außer es ist erkennbar, dass die Wiederlangung des Fundgegenstandes für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung ist.

Sofern die Besitzerin des gefundenen Gegenstandes nicht ausfindig gemacht werden kann, wird der Fund hier veröffentlicht. Wenn sich nach einem Jahr (bei einem Fundwert über 100 €) oder nach einem halben Jahr, (bei einem Fundwert unter 100 €), die rechtmäßige Besitzerin nicht gemeldet hat, wird die Finderin verständigt und der Gegenstand an diese ausgefolgt. Falls aber auch die Finderin nicht bekannt ist, werden die gefundenen Objekte vernichtet oder gehen in das Gemeindeeigentum über.

Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenstände in der Gemeinde Heiligenblut am Großglockner:
www.publick.novafind.eu