heiligenblut

Amtssignatur

Amtssignatur der Gemeinde Heiligenblut am Großglockner gemäß § 19 E-Goverment-Gesetz (E-GovG)

Die von der Gemeinde Heiligenblut am Großglockner im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Heiligenblut am Großglockner auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und anderen Erledigungen seitens einer Behörde angebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

 

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke der Behörde
  • einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde,
  • sowie die Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

 

Elektronische Signaturprüfung: https://www.signaturpruefung.gv.at 

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Heiligenblut am Großglockner:

Veröffentlichung der Bildmarke

Seite /